
WIE KÖNNEN WIR IHNEN BEHILFLICH SEIN?
- Prüfung von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen
- Einstweilige Verfügungen und Unterlassungsklagen
- Prüfung von Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüchen
- Gestaltung und Prüfung von strafrechtlichen Maßnahmen
- Erwirkung von Gegendarstellungen
- Rechtsverfolgung in den sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, Instagram, u.a.